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Allgemeine Geschäfts- & Buchungsbedingungen

1. Abschluss des Mietvertrages

Mit der Buchungsanfrage macht der Kunde dem Vermieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus bzw. -Wohnung. Die Anfrage kann sowohl schriftlich, wie auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande, er bedarf nicht einer bestimmten Form. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Bestätigung über den abgeschlossenen Vertrag. In der Bestätigung sind zum einen die Laufzeit des Mietverhältnisses und der Mietpreis, entsprechend den Informationen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen, aufgeführt. Die Bestätigung erfolgt in Textform. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter aus evtl. Vertragsverletzungen durch die Mittreisenden.

2. Bezahlung

Sobald der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wird eine Anzahlung von 25% des Mietpreises fällig. Die restliche Zahlung erfolgt dann bar auf La Palma oder durch vorherige Überweisung auf das Konto des Vermieters. Sofern der Mieter mit der vereinbarten Anzahlung des Mietpreises teilweise oder vollständig in Verzug gerät, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen (auch schriftlich) und Schadensersatz entsprechend der Stornogebühren zu verlangen.

Die für Überweisungen aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren (eigene, fremde), gehen zu Lasten des Mieters.

3. Leistungen und Mietobjekt

Der Abschluss der Buchung verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig des Zeitraumes für den der Vertrag geschlossen wurde. Verena Kaas ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Einheit dem Gast eine vergleichbare Unterkunft zu stellen.

Aus der Leistungs-/Objektbeschreibung und der Bestätigung des Mietvertrages ergibt sich die vertraglich vereinbarte Leistung/das vereinbarte Mietobjekt. Es darf höchstens mit der in der Beschreibung und im geschlossenen Vertrag bestätigten Personenzahl belegt werden.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Kunden kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittserklärung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter eine Entschädigung für den Verlust vom Mieter verlangen.

Sofern der Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses zurücktritt, fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 59 Tage vor Beginn 25 %
  • ab dem 58. - 30. Tag vor Beginn 50 %
  • ab dem 29. - 8. Tag vor Beginn 90 %
  • ab dem 7.         Tag vor Beginn 100 %

Das Recht des Mieters nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt hiervon unberührt.

Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn erklären, dass an Stelle seiner, andere Personen den Vertrag übernehmen, wobei diese vom Kunden namentlich mit genauer Adresse dem Vermieter zu benennen sind. Der Vermieter kann einer solchen Vertragsübertragung oder dem Austausch einzelner Teilnehmer widersprechen, wenn wichtige Gründe hierfür in diesen Personen vorliegen.

Für die Umbuchung oder Storno behält sich der Vermieter vor, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 50,- geltend zu machen.

Auf Umbuchungen wie z.B. Veränderungen des Termins, des Mietobjektes etc. hat der Mieter keinen Anspruch. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, den Wünschen des Mieters zu entsprechen, soweit dies in seinen Möglichkeiten liegt.

5. Kündigung durch den Vermieter

Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn der Kunde mit der Anzahlung des Mietpreises oder der vereinbarten Schlusszahlung trotz Mahnung und Fristsetzung teilweise oder vollständig im Verzug ist. Der Vermieter kann dann Schadensersatz entsprechend der Stornovereinbarungen (Ziff . 4) verlangen, In dem Mietpreis sind verbrauchsabhängige Leistungen wie Strom, Gas und Wasser sowie Steuern enthalten. Evtl. anfallende Gebühren sind nicht im Preis enthalten und sind gesondert vom Mieter zu bezahlen, sofern sich aus der Objektbeschreibung nichts anderes ergibt. Der Mieter ist verpflichtet Haus/Ferienwohnung und Einrichtungen sorgsam zu behandeln, alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt dem Eigentümer/Verwalter zu melden und die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu tragen Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist dann möglich, wenn der Kunde sich derart grob vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten an dem geschlossenen Mietvertrag für den Vermieter unzumutbar ist.

Sollte das Mietobjekt nicht der Beschreibung des Vermieters entsprechen und Mängel aufweisen, so ist der Mieter verpflichtet, möglichst unverzüglich den Vermieter über den oder die Mängel zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Der Vermieter wird seinerseits versuchen, sich um die angezeigten Mängel schnellstmöglich zu kümmern und diese, sofern sie vorliegen, zu beseitigen.

Sollte der Mangel erheblich sein und sich dadurch das Mietobjekt in einem Zustand befinden, der für den Kunden nicht zumutbar ist, so ist dieser berechtigt, nach Anzeige und Fristsetzung den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hat dann Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Der Vermieter ist dann verpflichtet, dem Mieter eine andere vergleichbare Unterkunft zu besorgen. Etwaige Mehrkosten dadurch gehen zu Lasten des Vermieters.

6. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen des Mietvertrages führen nicht dazu, dass dieser komplett unwirksam wird, sondern nur dazu, dass die einzelnen Bestimmungen keine Anwendungen finden.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dem Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter liegt deutsches Recht zugrunde.

Der Gerichtsstandort ist der jeweilige Standort der Liegenschaft bzw. Wohnort des Vermieters.

8. Datenschutzbestimmungen

Verena Kaas, Autónoma, NIE: X-2484969-A,nutzt die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, um die angeforderten Dienstleistungen zu erstellen und deren Abwicklungen durchzuführen.Die zur Verfügung gestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Geschäftsbeziehung andauert oder die erforderlichen Jahre zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sie haben das Recht eine Bestätigung zu erhalten, ob bei Verena Kaas Ihre Daten korrekt behandelt werden. Sie können fehlerhafte Daten korrigieren oder deren Löschung verlangen, sollten die Daten nicht mehr benötigt werden.

Stand: November 2018