1. Allgemeines

La Luna Baila ist ein Familienbetrieb mit Sitz in Tacande, El Paso, La Palma, Kanaren. Geschäftszweck ist die Vermietung und Verwaltung von Appartements und Bungalows. Geschäftsführer sind Jesper und Verena Kaas.

2. Anmeldung, Reisebestätigung

Eine Buchungsanfrage für die Unterkünfte kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Nach Eingang der Buchungsanfrage und Verfügbarkeitsprüfung erhält der Gast mündlich oder schriftlich ein Angebot.

Die Annahme des Angebotes durch den Gast macht die Buchung für den Gast verbindlich.

Der Annahme des Angebotes durch den Gast folgt die Buchungsbestätigung von La Luna Baila (schriftlich, per Fax oder per E-Mail).

3. Zahlung

Der Buchungsbestätigung folgt die Anzahlung des Gastes in Höhe von max. 25% des Gesamtbetrages an die in der Buchungsbestätigung angegebene Bankverbindung. Nach Eingang der Anzahlung ist die Buchung für La Luna Baila verbindlich.

Die vollständige  Bezahlung der Unterkunft erfolgt bei Ankunft oder auch auf die angegeben Bankverbindung vor Abreise in Anhängigkeit der in der Bestätigung angegebenen Vereinbarung.

Die für Überweisung aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren (eigene, fremde) gehen zu Lasten des Gastes.

4. Leistungen

Der Abschluss der Buchung verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig des Zeitraumes für den der Vertrag geschlossen wurde.

La Luna Baila ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Einheit dem Gast eine vergleichbare Unterkunft zu stellen.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die dadurch verursachte Entschädigung wird pauschaliert und gestaffelt wie wie folgt:
  • 49 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
  • 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • 14 Tage bis   4 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

6. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist aufgefordert Mängel an Haus oder Einrichtung sofort bzw. innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter zu melden, damit diese unverzüglich behoben werden können. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Der Mieter ist verpflichtet Haus und Einrichtungen sorgsam zu behandeln, alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt dem Eigentümer/Verwalter zu melden und die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu tragen.

7. Erfüllungsort - Gerichtsstand

Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes sind an die Vermieter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Vermieters.
Stand: Oktober 2008